Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen legen die Grundsätze und Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Firma MEBIN Sp. z o.o. über die Website www.mebin.polfirms.pl fest.

1. Definitionen

2. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen legen die Regeln für die Nutzung der Website und die Bedingungen für den Abschluss von Kaufverträgen fest.
  2. Die Nutzung der Website gilt als Annahme der Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen.
  3. Der Dienstleistungsanbieter behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Kunden werden per E-Mail oder über eine Mitteilung auf der Website über die Änderungen informiert.

3. Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen

  1. Alle Preise auf der Website sind in [PLN/EUR] angegeben und enthalten die Mehrwertsteuer.
  2. Die Aufgabe einer Bestellung durch den Kunden stellt ein Kaufangebot für die Dienstleistungen dar, das den Kunden für einen Zeitraum von [z.B. 7 Tagen] bindet.
  3. Die Bestätigung der Annahme der Bestellung zur Ausführung erfolgt durch eine E-Mail an den Kunden. Mit dem Erhalt dieser E-Mail gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen.
  4. Der Dienstleistungsanbieter wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die bestellten Dienstleistungen innerhalb der im Angebot angegebenen Frist geliefert werden.

4. Zahlungen

  1. Der Kunde kann die bestellten Dienstleistungen auf folgende Weise bezahlen: [z.B. Banküberweisung, Kartenzahlung, Nachnahme].
  2. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt [z.B. der Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto des Dienstleistungsanbieters].
  3. Die Nichtzahlung innerhalb von [z.B. 7 Tagen] nach der Bestellung kann zur Stornierung führen.

5. Reklamationen und Widerruf vom Vertrag

  1. Der Kunde, der ein Verbraucher ist, hat das Recht, innerhalb von [z.B. 14 Tagen] ohne Angabe von Gründen vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung von Verträgen ergeben, werden von dem für den Sitz des Dienstleistungsanbieters zuständigen Gericht beigelegt.